Mein Honorar berechnet sich auf 40 Euro pro Viertelstunde.
Die Begleichung erfolgt direkt im Anschluss an die Behandlung.
Beratungen am Telefon und per E-Mail werden ebenfalls im Stundensatz abgerechnet.
Sollten Sie eine Rechnung benötigen, so schicke ich sie Ihnen so bald wie möglich zu.
Ich weise darauf hin, dass meine Gebühren, unabhängig von einer evtl. Übernahme durch eine Krankenversicherung, von Ihnen zu begleichen sind.
Private Krankenkassen und Zusatzversicherungen übernehmen Teile der Kosten für Behandlungen beim Heilpraktiker – je nach Tarif. Bitte klären Sie, in welchem Rahmen die Leistungen von Ihrer Versicherung übernommen werden, im Vorfeld ab.
Bei entsprechendem Bedarf rechne ich gerne nach der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) ab. Teilen Sie mir bitte vor der Rechnungsstellung mit, ob Sie eine Rechnung nach GebüH benötigen, da ich Änderungen im Nachhinein nicht mehr berücksichtigen kann.
Lesen Sie auch hier meinen Beitrag „GeBüH – ein Desaster“
Nach dem Reichsversicherungsgesetz von 1911 (!) ist den gesetzlichen Krankenkassen das Erstatten von Heilpraktikerleistungen nicht erlaubt. Nur in Ausnahmefällen übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten für den Heilpraktiker.
Alle Behandlungen finden nach Terminabsprache statt. Dadurch entfallen unangenehme Wartezeiten. Bitte sagen Sie vereinbarte Termine spätestens 24 Stunden vorher ab.
Für nicht abgesagte Termine behalte ich mir vor, den ausgefallenen Termin privat in Rechnung zu stellen.
Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis.